Was ein Minijob 2026 bedeutet
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem regelmäßigen Monatsverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro im Jahr 2026. Für Beschäftigte ist der Minijob attraktiv, weil keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge anfallen. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 28 Prozent: 15 Prozent für die Rentenversicherung und 13 Prozent für die Krankenversicherung. Diese Pauschalabgaben mindern das Netto nicht.
Ein Punkt entscheidet über den Auszahlungsbetrag: die Rentenversicherungspflicht. Wer sich von ihr befreien lässt, bekommt den vollen Verdienst, sammelt aber keine Rentenansprüche aus dieser Beschäftigung. Wer einzahlt, trägt 3,6 Prozent des Verdiensts selbst und erwirbt dafür Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, die später die Rente erhöhen und auch den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente stützen können. Die Befreiung ist an die Stelle gebunden und kann später nicht einfach rückgängig gemacht werden.
Die Grenze ist keine starre Zahl, sondern folgt dem Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze. Für 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro und die Grenze bei 603 Euro. Wer regelmäßig mehr verdient, rutscht automatisch in den Übergangsbereich: Zwischen 603,01 und 2.000 Euro gelten die reduzierten Arbeitnehmerbeiträge der Midijob-Regeln.
Nicht jeder Minijob ist ein Minijob im Rechtssinn: Auszubildende, Studierende in bestimmten Statuskonstellationen und kurzfristige Beschäftigungen haben eigene Regeln. Der Rechner bildet die reguläre geringfügige Beschäftigung ab.
Zum Weiterrechnen: Der vollständige Brutto-Netto-Rechner bildet Steuerklassen, Kinderfreibeträge, Kassen und Kirchensteuer ab; Rechenkette, Quellen und Grenzen stehen in der Methodik.
Ihre Angaben
Berechnungsgrundlage: Rechtsstand 2026.
Der Monat bestimmt die Arbeitstage (Montag bis Freitag) für Stunden- und Tageslohn. Mit der Option „Gesetzliche Feiertage abziehen“ werden die landesweit geltenden Feiertage des gewählten Bundeslands abgezogen; regionale Feiertage bleiben unberücksichtigt. Bei Monats- und Jahresgehalt ändert der Monat das Ergebnis nicht.
Wird nur beim Stundenlohn gebraucht. Zulässig sind 1 bis 60 Stunden pro Woche.
Nur bei Stunden- oder Tageslohn: zieht die landesweit geltenden Feiertage des gewählten Bundeslands und Monats von den Arbeitstagen ab. Regionale Feiertage bleiben unberücksichtigt.
Bestimmt Kirchensteuersatz und die Pflegeversicherung in Sachsen.
Kinderlose zahlen ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag 0,6 Prozentpunkte mehr in der Pflegeversicherung.
Für Eltern: Abschlag in der Pflegeversicherung und Standardwert der Kinderfreibeträge.
Ohne Geburtsangabe wird angenommen, dass Sie das 23. Lebensjahr vollendet haben.
Standard: Zahl der Kinder unter 25. Maßgeblich ist der Eintrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte; er beeinflusst Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer-Basis.
Wird aus der gewählten Krankenkasse übernommen und kann hier jederzeit geändert werden. Durchschnitt 2026: 2,9 %.
Wird durch zwölf geteilt, einmal auf Cent gerundet und als monatlicher Lohnsteuer-Freibetrag berücksichtigt.
Bei privater Versicherung zahlen Sie den Beitrag abzüglich des Arbeitgeberzuschusses.
Quelle: GKV-Spitzenverband, Liste der Zusatzbeitragssätze nach § 242 Abs. 5 SGB V, Stand 23.09.2026. Der Satz der gewählten Kasse wird in das Feld „Zusatzbeitrag“ übernommen.
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Keine Steuerberatung. Dieser Rechner wendet die gesetzlichen Formeln automatisch auf Ihre Eingaben an. Die Ergebnisse sind unverbindliche Informationen und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder Ihr Finanzamt.
Die Berechnung basiert auf den für 2026 geltenden gesetzlichen Werten und wurde gegen den amtlichen Lohn- und Einkommensteuerrechner des BMF validiert. Sie kann von Ihrem individuellen Lohnsteuerabzug abweichen, weil der Arbeitgeber weitere Merkmale berücksichtigt (zum Beispiel eingetragene Freibeträge, sonstige Bezüge oder betriebliche Besonderheiten). Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Minijob-Netto: 450, 538 und 603 Euro im Vergleich
Die Beispiele zeigen den Unterschied zwischen Befreiung und Einzahlung in die Rentenversicherung. Alle Werte gelten für 2026 bei einem regelmäßigen Monatsverdienst innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze.
| Monatsverdienst | Netto mit RV-Befreiung | RV-Anteil 3,6 % | Netto mit RV-Pflicht |
|---|---|---|---|
| 450,00 € | 450,00 € | 16,20 € | 433,80 € |
| 538,00 € | 538,00 € | 19,37 € | 518,63 € |
| 603,00 € | 603,00 € | 21,71 € | 581,29 € |
Der Arbeitgeber zahlt in allen drei Fällen zusätzlich seine Pauschalabgaben. Sie sind im Feld Arbeitgeberkosten des Rechners sichtbar, aber nicht vollständig: Umlagen U1/U2/U3, Insolvenzgeldumlage und Berufsgenossenschaft sind dort nicht enthalten. Die Lohnsteuer fällt beim Minijob nicht an, weil der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal trägt.
Hinweis: Eine 2027-Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze ist für 2026 nicht gesichert und wird hier nicht dargestellt. Maßgeblich ist immer die Grenze des laufenden Jahres.
Häufige Fragen
Wann lohnt sich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht?
Kurzfristig bringt sie 3,6 Prozent mehr Netto. Langfristig fehlen Pflichtbeitragszeiten: Die Rente fällt niedriger aus, und Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung können sich verschieben. Wer bereits genügend Beitragsjahre hat oder eine andere Alterssicherung aufbaut, kann die Befreiung bewusst wählen. Eine pauschale Empfehlung ist nicht möglich, weil die Entscheidung von der persönlichen Situation abhängt.
Was zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?
Pauschal 28 Prozent des Verdiensts: 15 Prozent Rentenversicherung und 13 Prozent Krankenversicherung. Dazu kommen die Umlagen U1 und U2, die Insolvenzgeldumlage und die Beiträge an die Berufsgenossenschaft. Der Rechner zeigt den Pauschalanteil, aber nicht die Umlagen und nicht die Berufsgenossenschaft.
Was passiert bei 604 Euro?
Dann liegt keine geringfügige Beschäftigung mehr vor. Der Verdienst fällt in den Übergangsbereich, in dem reduzierte Arbeitnehmerbeiträge gelten. Der Rechner wechselt automatisch in den Midijob-Modus, sobald das Monatsbrutto über 603 Euro liegt.
Zahlt man im Minijob Lohnsteuer?
Bei einem regulären Minijob trägt der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer von 2 Prozent. Für Beschäftigte fällt keine individuelle Lohnsteuer an, und die pauschale Steuer mindert das Netto nicht. Der Rechner setzt deshalb Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer auf null.
Gilt der Minijob auch für Rentner oder Studierende?
Für Rentnerinnen und Rentner ja, allerdings sind die pauschalen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung dann höher, weil der Arbeitgeber nur den halben Krankenversicherungsbeitrag pauschal trägt. Für Studierende gelten neben dem Minijob besondere Regeln im Studierendenstatus. Diese Sonderfälle bildet der Rechner nicht ab.