Der Übergangsbereich zwischen 603,01 und 2.000 Euro
Wer mehr als 603 Euro, aber höchstens 2.000 Euro im Monat verdient, liegt im Übergangsbereich, umgangssprachlich Midijob. Hier steigen die Sozialabgaben nicht proportional zum Gehalt: Die Beiträge der Beschäftigten werden auf eine reduzierte Bemessungsgrundlage berechnet, die langsamer wächst als der Verdienst. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum vollen Beitrag. Geregelt ist das in § 20 Abs. 2a SGB IV.
Die reduzierte Bemessungsgrundlage folgt einer festen Formel mit dem Faktor F, der jährlich per Bekanntmachung festgelegt wird und für 2026 bei 0,6619 liegt. Anschaulich: Im unteren Teil des Übergangsbereichs ist die Bemessungsgrundlage deutlich kleiner als der Verdienst, am Ende gleicht sie sich dem Verdienst an. Deshalb zahlt man bei 700 Euro nur rund 30 Euro Sozialabgaben, bei 1.200 Euro etwa 186 Euro und bei 1.800 Euro bereits 373 Euro, obwohl das Gehalt jeweils stärker steigt.
Die Lohnsteuer kennt keinen Übergangsbereich. Sie folgt den normalen Regeln, liegt in diesem Verdienstbereich 2026 aber bei null, solange das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro bleibt. Erst gegen die obere Grenze hin fällt eine kleine Lohnsteuer an; bei 1.800 Euro im Monat sind es 52,41 Euro in Steuerklasse I.
Nach oben endet der Übergangsbereich bei 2.000 Euro. Oberhalb gelten die vollen Beiträge auf den gesamten Verdienst bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Nach unten endet er an der Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro; darunter gelten die Minijob-Regeln. Wichtig: Bei einem Sprung von 2.000 auf 2.001 Euro steigen die Abgaben sprunghaft an, weil dann der volle Satz auf das gesamte Gehalt fällig wird.
Zum Weiterrechnen: Der vollständige Brutto-Netto-Rechner bildet Steuerklassen, Kinderfreibeträge, Kassen und Kirchensteuer ab; Rechenkette, Quellen und Grenzen stehen in der Methodik.
Ihre Angaben
Berechnungsgrundlage: Rechtsstand 2026.
Der Monat bestimmt die Arbeitstage (Montag bis Freitag) für Stunden- und Tageslohn. Mit der Option „Gesetzliche Feiertage abziehen“ werden die landesweit geltenden Feiertage des gewählten Bundeslands abgezogen; regionale Feiertage bleiben unberücksichtigt. Bei Monats- und Jahresgehalt ändert der Monat das Ergebnis nicht.
Wird nur beim Stundenlohn gebraucht. Zulässig sind 1 bis 60 Stunden pro Woche.
Nur bei Stunden- oder Tageslohn: zieht die landesweit geltenden Feiertage des gewählten Bundeslands und Monats von den Arbeitstagen ab. Regionale Feiertage bleiben unberücksichtigt.
Bestimmt Kirchensteuersatz und die Pflegeversicherung in Sachsen.
Kinderlose zahlen ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag 0,6 Prozentpunkte mehr in der Pflegeversicherung.
Für Eltern: Abschlag in der Pflegeversicherung und Standardwert der Kinderfreibeträge.
Ohne Geburtsangabe wird angenommen, dass Sie das 23. Lebensjahr vollendet haben.
Standard: Zahl der Kinder unter 25. Maßgeblich ist der Eintrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte; er beeinflusst Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer-Basis.
Wird aus der gewählten Krankenkasse übernommen und kann hier jederzeit geändert werden. Durchschnitt 2026: 2,9 %.
Wird durch zwölf geteilt, einmal auf Cent gerundet und als monatlicher Lohnsteuer-Freibetrag berücksichtigt.
Bei privater Versicherung zahlen Sie den Beitrag abzüglich des Arbeitgeberzuschusses.
Quelle: GKV-Spitzenverband, Liste der Zusatzbeitragssätze nach § 242 Abs. 5 SGB V, Stand 23.09.2026. Der Satz der gewählten Kasse wird in das Feld „Zusatzbeitrag“ übernommen.
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Keine Steuerberatung. Dieser Rechner wendet die gesetzlichen Formeln automatisch auf Ihre Eingaben an. Die Ergebnisse sind unverbindliche Informationen und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder Ihr Finanzamt.
Die Berechnung basiert auf den für 2026 geltenden gesetzlichen Werten und wurde gegen den amtlichen Lohn- und Einkommensteuerrechner des BMF validiert. Sie kann von Ihrem individuellen Lohnsteuerabzug abweichen, weil der Arbeitgeber weitere Merkmale berücksichtigt (zum Beispiel eingetragene Freibeträge, sonstige Bezüge oder betriebliche Besonderheiten). Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Übergangsbereich: 700, 1.200 und 1.800 Euro
Alle Werte für 2026, Steuerklasse I, Berlin, kinderlos und ohne Kirchensteuer, mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent.
| Monatsbrutto | Sozialabgaben | davon Kranken | davon Pflege | Lohnsteuer | Netto |
|---|---|---|---|---|---|
| 700,00 € | 30,20 € | 12,15 € | 3,33 € | 0,00 € | 669,80 € |
| 1.200,00 € | 185,90 € | 74,79 € | 20,51 € | 0,00 € | 1.014,10 € |
| 1.800,00 € | 372,73 € | 149,95 € | 41,13 € | 52,41 € | 1.374,86 € |
Zum Vergleich: Oberhalb von 2.000 Euro gelten die vollen Arbeitnehmerbeiträge. Bei 2.050 Euro sind das bereits rund 436 Euro Sozialabgaben; der Übergangsbereich spart also direkt an der Grenze spürbar Geld. Wer die Grenze nur knapp überschreitet, kann prüfen, ob eine Reduzierung der Stunden unter 2.000 Euro sinnvoll ist. Diese Entscheidung sollte man aber nicht nur an den Abgaben festmachen, weil sie auch Rentenansprüche und Arbeitslosengeld beeinflusst.
Hinweis: Der Rechner bildet den Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2a SGB IV ohne Zwischenrundung ab. Die Arbeitgeberkosten im Ergebnis enthalten nicht die Umlagen U1/U2/U3, die Insolvenzgeldumlage und die Berufsgenossenschaft.
Häufige Fragen
Wo beginnt und wo endet der Übergangsbereich?
Er beginnt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro und endet bei 2.000 Euro im Monat. Ein Verdienst von genau 603 Euro ist ein Minijob; ab 603,01 Euro gilt der Übergangsbereich. Ab 2.000,01 Euro gelten die vollen Arbeitnehmerbeiträge.
Warum steigen meine Abgaben langsamer als mein Gehalt?
Weil die Beiträge nicht auf das volle Gehalt, sondern auf eine reduzierte Bemessungsgrundlage berechnet werden. Im unteren Bereich ist diese Grundlage ein Bruchteil des Verdiensts, zur Obergrenze hin nähert sie sich dem vollen Gehalt. Das ist die gesetzliche Gleitzone aus § 20 Abs. 2a SGB IV.
Zahlt der Arbeitgeber im Midijob weniger?
Nein. Der Arbeitgeber trägt die Differenz zwischen dem reduzierten Arbeitnehmeranteil und dem vollen Beitrag auf den gesamten Verdienst. Für ihn ist der Midijob deshalb teurer als der Beitragssatz vermuten lässt.
Fällt im Übergangsbereich Lohnsteuer an?
Ja, nach den normalen Regeln. 2026 liegt die Lohnsteuer wegen der niedrigen Einkommen aber meist bei null; erst gegen 2.000 Euro fällt eine kleine Lohnsteuer an. Der Rechner zeigt den exakten Betrag.
Gilt der Übergangsbereich auch für Minijobs?
Nein. Minijobs sind beitragsfrei für Beschäftigte, abgesehen von der freiwilligen Rentenversicherung. Der Übergangsbereich beginnt erst über 603 Euro. Der Rechner wechselt automatisch in den passenden Modus.