BRUTTO-NETTO-RECHNER 2026

Nettogehalt aus Bruttogehalt berechnen

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser, und die Formeln sind gegen den amtlichen Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums geprüft.

RECHTSSTAND 2026 VALIDIERUNG AMTLICHER BMF-RECHNER DATEN VERLASSEN IHR GERÄT NICHT

Ihre Angaben

Berechnungsgrundlage: Rechtsstand 2026.

Der Monat bestimmt die Arbeitstage (Montag bis Freitag) für Stunden- und Tageslohn. Gesetzliche Feiertage sind nicht abgezogen. Bei Monats- und Jahresgehalt ändert der Monat das Ergebnis nicht.

EUR

Bestimmt Kirchensteuersatz und die Pflegeversicherung in Sachsen.

Für Kinderfreibetrag und Pflegeversicherung.

%

Wird aus der gewählten Krankenkasse übernommen und kann hier jederzeit geändert werden. Durchschnitt 2026: 2,9 %.

Krankenversicherung

Bei privater Versicherung zahlen Sie den Beitrag abzüglich des Arbeitgeberzuschusses.

Quelle: GKV-Spitzenverband, Liste der Zusatzbeitragssätze nach § 242 Abs. 5 SGB V, Stand 23.09.2026. Der Satz der gewählten Kasse wird in das Feld „Zusatzbeitrag“ übernommen.

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Es werden keine Gehaltsdaten übertragen oder gespeichert.

Keine Steuerberatung. Dieser Rechner wendet die gesetzlichen Formeln automatisch auf Ihre Eingaben an. Die Ergebnisse sind unverbindliche Informationen und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder Ihr Finanzamt.

Die Berechnung basiert auf den für 2026 geltenden gesetzlichen Werten und wurde gegen den amtlichen Lohn- und Einkommensteuerrechner des BMF validiert. Sie kann von Ihrem individuellen Lohnsteuerabzug abweichen, weil der Arbeitgeber weitere Merkmale berücksichtigt (zum Beispiel eingetragene Freibeträge, sonstige Bezüge oder betriebliche Besonderheiten). Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.

01 / SO WIRD GERECHNET

Monatlicher Lohnsteuerabzug, nicht die Jahressteuer

Der Rechner bildet den monatlichen Lohnsteuerabzug nach § 39b EStG ab, also genau das, was Ihr Arbeitgeber einbehält. Das ist nicht dasselbe wie die Einkommensteuer aus der Steuererklärung: Bei der Veranlagung kennt das Finanzamt Ihre tatsächlichen Werbungskosten und Sonderausgaben, beim Lohnsteuerabzug gelten dafür Pauschbeträge.

Die Kette in Kurzform: Der Bruttolohn wird auf ein Jahr hochgerechnet, um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, den Sonderausgaben-Pauschbetrag und die Vorsorgepauschale vermindert und über den Tarif des § 32a EStG versteuert. Der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden auf eine Bemessungsgrundlage angewendet, die den Kinderfreibetrag berücksichtigt. Die Sozialabgaben werden getrennt davon nach SGB IV, V, VI und XI berechnet und mindern das Netto direkt.

Vollständige Rechenkette, Rechtsgrundlagen und Prüfverfahren

02 / RECHTSTAND 2026

Was sich 2026 geändert hat

Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro, die Beitragsbemessungsgrenzen steigen auf 69.750 Euro (Kranken- und Pflegeversicherung) und 101.400 Euro (Renten- und Arbeitslosenversicherung). Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs liegt bei 603 Euro, der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen bei 2,9 Prozent.

Alle Werte 2026 mit Rechtsgrundlage und die Änderungen gegenüber 2025

03 / AUSBLICK

2027 und weitere Länder

Für 2027 stehen der Mindestlohn und damit die Geringfügigkeitsgrenze bereits fest. Der Einkommensteuertarif 2027 liegt dagegen nur als Regierungsentwurf vor, und die Rechengrößen der Sozialversicherung sowie der Programmablaufplan für 2027 fehlen noch. Das Jahr 2027 bleibt im Rechner deshalb gesperrt, bis eine vollständige und beschlossene Parametersammlung vorliegt, statt vorläufige Zahlen als gesichert darzustellen.

Rechner für weitere Länder sind in Vorbereitung. Als Nächstes geplant sind die folgenden Länder. Für keines davon veröffentlichen wir bereits Zahlen: Steuersystem, Sozialabgaben und Arbeitgeberkosten unterscheiden sich grundlegend, und jede Berechnung muss einzeln gegen die amtliche Quelle des Landes geprüft werden.

  • Österreichin Vorbereitung
  • Schweizin Vorbereitung
  • Niederlandein Vorbereitung
  • Frankreichin Vorbereitung
  • Polenin Vorbereitung
  • Spanienin Vorbereitung
  • Italienin Vorbereitung
  • Vereinigtes Königreichin Vorbereitung

Jeder Länderrechner wird nach demselben Verfahren geprüft wie der deutsche Rechner und erst freigegeben, wenn die Werte vollständig vorliegen. Wer über die Freigabe informiert werden möchte, sendet eine kurze Nachricht an info@mavenwebcraft.com.

04 / HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen

Wie viel Netto bleibt bei 3.000 Euro brutto?

Bei 3.000 Euro brutto im Monat, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer und mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent bleiben 2.054,42 Euro netto. Darin enthalten sind 293,08 Euro Lohnsteuer und 652,50 Euro Sozialabgaben. Ein Kind unter 25 Jahren erhöht das Netto in diesem Beispiel auf 2.067,50 Euro, weil der Pflegeversicherungsbeitrag sinkt.

Kann ich meinen Stundenlohn oder Tageslohn eingeben?

Ja, über das Feld Angabe pro: Stunde, Tag, Monat oder Jahr. Bei Stunden- und Tageslohn rechnet der Rechner mit den Arbeitstagen des gewählten Monats, also allen Montagen bis Freitagen; gesetzliche Feiertage sind nicht abgezogen. Bei Stundenlohn geben Sie zusätzlich Ihre Wochenstunden an, zum Beispiel 20,00 €/h bei 40 Wochenstunden im März 2026: 20,00 €/h × 8 h × 22 Arbeitstage = 3.520,00 € brutto im Monat. Bei Monats- und Jahresgehalt ändert der gewählte Monat das Ergebnis nicht.

Warum weicht das Ergebnis von meiner Gehaltsabrechnung ab?

Der Rechner bildet den amtlichen Programmablaufplan ab, kennt aber nur die von Ihnen eingegebenen Merkmale. Ihr Arbeitgeber berücksichtigt zusätzlich individuelle Freibeträge, sonstige Bezüge, betriebliche Besonderheiten und den tatsächlichen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse. Kleine Abweichungen sind daher normal.

Welchen Zusatzbeitrag soll ich eintragen?

Wählen Sie im Feld Krankenkasse Ihre Kasse aus, dann wird ihr Zusatzbeitragssatz automatisch übernommen. Die Liste stammt aus der Übersicht des GKV-Spitzenverbands nach § 242 Abs. 5 SGB V (Stand 23.09.2026). Ist Ihre Kasse nicht dabei oder weicht der Satz ab, wählen Sie „Manuell / andere Kasse“ und tragen den Wert ein, der auf Ihrer Gehaltsabrechnung steht; er lässt sich jederzeit überschreiben. Der vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegte Durchschnittswert für 2026 beträgt 2,9 Prozent.

Funktioniert der Rechner auch für Minijobs und Midijobs?

Ja. Liegt das Gehalt zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro, rechnet der Rechner automatisch mit der reduzierten Bemessungsgrundlage des Übergangsbereichs. Bis 603 Euro wird ein Minijob angenommen: dann fallen keine Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an; in der Rentenversicherung nur, wenn Sie nicht befreit sind.

Werden meine Daten gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Gehalt, Steuerklasse, Bundesland, Kinderzahl und Kirchensteuerpflicht werden nicht an unsere Server übertragen und nicht gespeichert. Es gibt auch keine Cookies für den Rechner.

Wann kommen Rechner für weitere Länder?

Rechner für weitere Länder sind in Vorbereitung, darunter Österreich, die Schweiz, die Niederlande, Frankreich, Polen, Spanien, Italien und das Vereinigte Königreich. Für diese Länder veröffentlichen wir noch keine Zahlen, weil sich Steuersystem, Sozialabgaben und Arbeitgeberkosten grundlegend unterscheiden und jede Berechnung einzeln gegen die amtliche Quelle geprüft werden muss. Die geplanten Länder stehen oben im Abschnitt 2027 und weitere Länder.

Ist der Rechner eine Steuerberatung?

Nein. Er wendet die gesetzlichen Formeln automatisch an und liefert unverbindliche Informationen. Für verbindliche Auskünfte ist eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder Ihr Finanzamt zuständig.

Gehalt berechnet? Dann der nächste Schritt.

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